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REGLEMENT

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ELEKTRISCH

Strompreise

ANHANG B

Die Tarifzeiten sind wie folgt angesetzt

Hochpreis

Montag bis Freitag

07.00 bis 20.00 Uhr

Samstag

07.00 bis 13.00 Uhr

Niederpreis

Übrige Zeit

Sommerhalbjahr

01. April bis 30. September

Winterhalbjahr

01. Oktober bis 31. März

Abweichungen von weniger als 4 Wochen vom theoretischen Ter-

min berechtigen nicht dazu, Korrekturen an den Stromrechnun-

gen zu verlangen.

4. Bei allen Strompreisprodukten werden Grundpreise erhoben.

Ausnahme bildet der EMN UL und die spez. Messungen von

Elektro-Infrarotheizungen. Angebrochener Monat wird als ganzer

Monat gerechnet.

5. Zur Verhütung extremer Netzbelastungen und zur Erreichung

einer möglichst ausgeglichenen Tageslastkurve werden Verbrau-

cher wie Boiler, Waschmaschinen, Heizungen etc. während den

alltäglich wiederkehrenden Höchstbelastungszeiten gesperrt. In

Ausnahmefällen können vorübergehend Boilerladezeiten ganz

oder teilweise in die Tagesstunden verlegt werden, ohne dass der

betreffende Hochtarifanteil zu Niedertarifansätzen verrechnet wer-

den muss.

6. Bei den Tarifen EMN 100 NS und EMN HS ohne Fernauslesung

wird pro Monat eine Mietgebühr (exkl. MWSt.) in Rechnung ge-

stellt. Für die Fernauslesung und Lastgangaufzeichnung via Ener-

giedatenmanagement (EDM) wird ein Grundpreis erhoben.