REGLEMENT
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ELEKTRISCH
Strompreise
ANHANG B
Die Tarifzeiten sind wie folgt angesetzt
Hochpreis
Montag bis Freitag
07.00 bis 20.00 Uhr
Samstag
07.00 bis 13.00 Uhr
Niederpreis
Übrige Zeit
Sommerhalbjahr
01. April bis 30. September
Winterhalbjahr
01. Oktober bis 31. März
Abweichungen von weniger als 4 Wochen vom theoretischen Ter-
min berechtigen nicht dazu, Korrekturen an den Stromrechnun-
gen zu verlangen.
4. Bei allen Strompreisprodukten werden Grundpreise erhoben.
Ausnahme bildet der EMN UL und die spez. Messungen von
Elektro-Infrarotheizungen. Angebrochener Monat wird als ganzer
Monat gerechnet.
5. Zur Verhütung extremer Netzbelastungen und zur Erreichung
einer möglichst ausgeglichenen Tageslastkurve werden Verbrau-
cher wie Boiler, Waschmaschinen, Heizungen etc. während den
alltäglich wiederkehrenden Höchstbelastungszeiten gesperrt. In
Ausnahmefällen können vorübergehend Boilerladezeiten ganz
oder teilweise in die Tagesstunden verlegt werden, ohne dass der
betreffende Hochtarifanteil zu Niedertarifansätzen verrechnet wer-
den muss.
6. Bei den Tarifen EMN 100 NS und EMN HS ohne Fernauslesung
wird pro Monat eine Mietgebühr (exkl. MWSt.) in Rechnung ge-
stellt. Für die Fernauslesung und Lastgangaufzeichnung via Ener-
giedatenmanagement (EDM) wird ein Grundpreis erhoben.