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REGLEMENT

Anschlüsse

ANHANG A

6

ELEKTRISCH

3.

Bedingungen für die Installation von Elektroheizungen

Der Anschluss und der Betrieb von Elektroheizungen inkl. Infraro-

theizungen in Neu- und auch in Altbauten sind bewilligungspflich-

tig. Ein entsprechendes Gesuch hat auf dem offiziellen Formular

der Schweizerischen Kommission für Elektrowärme (SKEW) zu er-

folgen. Ob dem Gesuch stattgegeben werden kann, entscheidet

allein das Werk auf Grund der bestehenden Netzverhältnisse, auf

Grund der Energiebezugsverhältnisse mit dem Energielieferanten

und auf Grund der einschlägigen kantonalen sowie eidgenössi-

schen Energiegesetzgebung. Eine Bewilligung wird nur erteilt,

wenn sich das zu beheizende Gebäude für die Einrichtung einer

elektrischen Heizung eignet, d.h., der Bau muss einwandfrei iso-

liert sein (durchschnittlicher k-Wert kleiner als 0.50).

Pro Quadratmeter bewohnter und beheizter Grundfläche werden

bewilligt:

in Neubauten 65 Watt

in Altbauten

85 Watt

Für Speicherheizungen darf der Dimensionierungsfaktor den Wert

1.20 nicht überschreiten.

Infrarotheizungen werden mit einem Lasttarifzähler ausgerüstet

und die Leistung ist kostenpflichtig.

4.

Netzkostenbeiträge für Elektroheizungen

Auf Grund der starken Belastung der Netze durch Elektroheizun-

gen wird der Anschluss solcher Anlagen einem Netzkostenbeitrag

unterworfen.

Dieser beträgt:

für die ersten 6 kW Fr. 0.00/kW

für weitere

24 kW Fr. 120.00/kW (exkl. MWSt.)

für weitere

20 kW Fr. 180.00/kW (exkl. MWSt.)