REGLEMENT
Anschlüsse
ANHANG A
6
ELEKTRISCH
3.
Bedingungen für die Installation von Elektroheizungen
Der Anschluss und der Betrieb von Elektroheizungen inkl. Infraro-
theizungen in Neu- und auch in Altbauten sind bewilligungspflich-
tig. Ein entsprechendes Gesuch hat auf dem offiziellen Formular
der Schweizerischen Kommission für Elektrowärme (SKEW) zu er-
folgen. Ob dem Gesuch stattgegeben werden kann, entscheidet
allein das Werk auf Grund der bestehenden Netzverhältnisse, auf
Grund der Energiebezugsverhältnisse mit dem Energielieferanten
und auf Grund der einschlägigen kantonalen sowie eidgenössi-
schen Energiegesetzgebung. Eine Bewilligung wird nur erteilt,
wenn sich das zu beheizende Gebäude für die Einrichtung einer
elektrischen Heizung eignet, d.h., der Bau muss einwandfrei iso-
liert sein (durchschnittlicher k-Wert kleiner als 0.50).
Pro Quadratmeter bewohnter und beheizter Grundfläche werden
bewilligt:
in Neubauten 65 Watt
in Altbauten
85 Watt
Für Speicherheizungen darf der Dimensionierungsfaktor den Wert
1.20 nicht überschreiten.
Infrarotheizungen werden mit einem Lasttarifzähler ausgerüstet
und die Leistung ist kostenpflichtig.
4.
Netzkostenbeiträge für Elektroheizungen
Auf Grund der starken Belastung der Netze durch Elektroheizun-
gen wird der Anschluss solcher Anlagen einem Netzkostenbeitrag
unterworfen.
Dieser beträgt:
für die ersten 6 kW Fr. 0.00/kW
für weitere
24 kW Fr. 120.00/kW (exkl. MWSt.)
für weitere
20 kW Fr. 180.00/kW (exkl. MWSt.)