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REGLEMENT

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ELEKTRISCH

Strompreise

ANHANG B

7. Für das Prepaymentsystem (Kreditkartenzahlautomaten) wird

zusätzlich pro Tag und Zähler Fr. 1.60 in Abzug gebracht (inkl.

MWSt.). Das Kartendepot beträgt Fr. 20.00.

8. Macht die Abrechnung für einen Kunden weniger als Fr. 32.30

aus, werden für Verwaltung, Unkosten und Zählermiete Fr. 32.30

in Rechnung gestellt (inkl. MWST).

9. Bezieht ein Kunde Energie über mehrere Messstellen, wird jede

separat abgerechnet. Vorbehalte bleiben bei speziellen Energielie-

ferungsverträgen.

10. Der Blindstrombezug darf maximal 42.50% des Wirkstrombe-

zuges ausmachen, entsprechend einem Leistungsfaktor cosinus

phi von 0.92. Ein allfälliger Blindstrommehrbezug wird separat

verrechnet.

11. Es besteht keine Pflicht freie Endverbraucher bei Wiederein-

bindung als feste Endverbraucher zu den gleichen Elektrizitätsta-

rifen zu beliefern. Die Handhabung erfolgt gemäss dem Wortlaut

„Einmal Frei immer Frei“.

12. Die Tarifgruppen im Anhang B wurden an der Budgetgemein-

de vom 21. November 2008 genehmigt und treten ab 01.01.2009

in Kraft. Sie ersetzen alle bisherigen Tarife / Tarifarten.

13. Die Energie- u. Arbeitspreise werden einmal jährlich dem Markt

angepasst. Sollte sich der Marktpreis unterjährig massiv verän-

dern, so behält sich das Werk das Recht vor eine Preisanpassung

vorzunehmen.