REGLEMENT
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ELEKTRISCH
Anschlüsse
ANHANG B
Allgemeines
1. Diese Strompreise sind für die Verrechnung der elektrischen
Energie im Versorgungsgebiet des Elektrizitätswerkes der Ge-
meinde Schübelbach (Werk) verbindlich. Sie basieren auf dem
Strom VG vom 23. März 2007 und auf dem Reglement über die
Abgabe von elektrischer Energie, Ziffer 5.5.
2. Das Werk bestimmt in jedem Fall, welcher Strompreis zur
Anwendung kommt.
3. Jeder Energiebezug wird nach Doppeltarif abgerechnet, d.h.,
die Preise sind für den Bezug während den Nachtstunden norma-
lerweise tiefer als während den Tagesstunden. Für Kleinstbezüge,
insbesondere für Kunden ohne Nachtstrombezug und dgl. (Weid-
ställe, TV Verstärker etc.) kann auf die Gewährung und Einrichtung
eines Doppeltarifes bzw. der notwendigen Tarifumschaltung ver-
zichtet werden.