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REGLEMENT

7

ELEKTRISCH

Anschlüsse

ANHANG B

Allgemeines

1. Diese Strompreise sind für die Verrechnung der elektrischen

Energie im Versorgungsgebiet des Elektrizitätswerkes der Ge-

meinde Schübelbach (Werk) verbindlich. Sie basieren auf dem

Strom VG vom 23. März 2007 und auf dem Reglement über die

Abgabe von elektrischer Energie, Ziffer 5.5.

2. Das Werk bestimmt in jedem Fall, welcher Strompreis zur

Anwendung kommt.

3. Jeder Energiebezug wird nach Doppeltarif abgerechnet, d.h.,

die Preise sind für den Bezug während den Nachtstunden norma-

lerweise tiefer als während den Tagesstunden. Für Kleinstbezüge,

insbesondere für Kunden ohne Nachtstrombezug und dgl. (Weid-

ställe, TV Verstärker etc.) kann auf die Gewährung und Einrichtung

eines Doppeltarifes bzw. der notwendigen Tarifumschaltung ver-

zichtet werden.