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REGLEMENT

Anschlüsse

ANHANG A

5

ELEKTRISCH

2.4. Anschlussgebühren bei Wiederaufbau

von Liegenschaften

Beim Wiederaufbau von Liegenschaften die älter als 20 Jahre sind

werden erneut Anschlussgebühren erhoben. Die Basis bilden die

Art. 2.2 und 2.3 des Anhangs A

Umbau oder Änderung eines bestehenden

Hausanschlusses

2.5. Haus- und Freileitungsanschlüsse

Müssen bestehende Haus- und Freileitungsanschlüsse wegen

Umbau oder Erweiterung des Gebäudes verändert oder erwei-

tert werden, gehen die Kosten ganz zu Lasten des Hausbesitzers.

Das Werk behält sich vor, zu Lasten des Hausbesitzers einen Ka-

belanschluss zu erstellen.

2.6. Verkabelung bestehender Freileitungsanschlüsse

Verlangt ein Hausbesitzer die Verkabelung seines Hausanschlus-

ses, hat er die gesamten Kosten zu übernehmen.

Veranlasst das Werk die Verkabelung eines Hausanschlusses,

gehen die Kosten zu seinen Lasten. Eine eventuell notwendig wer-

dende, neue Bezügerleitung innerhalb des Gebäudes geht jedoch

zu Lasten des Hauseigentümers.