REGLEMENT
Anschlüsse
ANHANG A
5
ELEKTRISCH
2.4. Anschlussgebühren bei Wiederaufbau
von Liegenschaften
Beim Wiederaufbau von Liegenschaften die älter als 20 Jahre sind
werden erneut Anschlussgebühren erhoben. Die Basis bilden die
Art. 2.2 und 2.3 des Anhangs A
Umbau oder Änderung eines bestehenden
Hausanschlusses
2.5. Haus- und Freileitungsanschlüsse
Müssen bestehende Haus- und Freileitungsanschlüsse wegen
Umbau oder Erweiterung des Gebäudes verändert oder erwei-
tert werden, gehen die Kosten ganz zu Lasten des Hausbesitzers.
Das Werk behält sich vor, zu Lasten des Hausbesitzers einen Ka-
belanschluss zu erstellen.
2.6. Verkabelung bestehender Freileitungsanschlüsse
Verlangt ein Hausbesitzer die Verkabelung seines Hausanschlus-
ses, hat er die gesamten Kosten zu übernehmen.
Veranlasst das Werk die Verkabelung eines Hausanschlusses,
gehen die Kosten zu seinen Lasten. Eine eventuell notwendig wer-
dende, neue Bezügerleitung innerhalb des Gebäudes geht jedoch
zu Lasten des Hauseigentümers.