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von einem Viertel auch die restlichen drei Viertel erhält, allerdings als sogenannter Vor-

erbe. Als Nacherben werden die Kinder eingesetzt, die damit auf ihren Anteil am Erbe

verzichten, bis auch der überlebende Ehepartner gestorben ist. Der Vorerbe wird von der

gesetzlichen Sicherstellungspflicht befreit, damit er über das gesamte Vermögen frei

verfügen und es auch verbrauchen kann.

WIEDERVERHEIRATUNG REGELN

Heiratet der überlebende Partner wieder, besteht die Gefahr, dass der neue Ehepartner

von der Vorerbschaft profitiert, weil dieses Vermögen für die Bestreitung der gemeinsa-

men Lebenshaltungskosten verwendet wird. Das liegt nicht im Interesse der Kinder, weil

sich dadurch ihre Nacherbschaft schmälert. Daher empfiehlt es sich, zum Schutz der

Nachkommen zu regeln, dass der überlebende Partner im Fall einer Wiederverheiratung

sein Vorerbe umgehend an die Kinder ausliefern muss.

OHNE VERTRAG GILT DAS GESETZ

Ohne eine letztwillige Verfügung wird das Vermögen eines Verstorbenen nach den ge-

setzlichen Bestimmungen aufgeteilt. Bei Ehepaaren mit Kindern steht dem überlebenden

Ehepartner dann neben dem Anteil am ehelichen Vermögen, das gemäss Güterrecht ihm

gehört, die Hälfte des Vermögens seines verstorbenen Partners zu. Die andere Hälfte

bekommen die Kinder. Das kann je nach Zusammensetzung des ehelichen Vermögens

dazu führen, dass dem überlebenden Partner nicht genügend Mittel für ein finanziell

sorgenfreies Leben zur Verfügung steht. Steckt praktisch das ganze Vermögen im Eigen-

heim, muss er womöglich das Wohneigentum verkaufen, um den Kindern ihren Anteil am

Erbe auszahlen zu können.

MEHRERE MÖGLICHKEITEN

Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie Ehepaare eine solche Situation aus-

schliessen können. Paare, die als Güterstand die Errungenschaftsbeteiligung gewählt

haben, können zum Beispiel in einem Ehevertrag vereinbaren, dass der überlebende

Partner das gesamte Vermögen erhält, das sie während der Ehe gemeinsam aufgebaut

haben. In diesem Fall wird nur der Teil unter allen Erben aufgeteilt, den der Verstorbene

in die Ehe eingebracht oder während der Ehe geerbt hat.

GUTE LÖSUNG FÜR PATCHWORK-FAMILIEN

Bei Patchwork-Familien empfiehlt es sich, einen Erbvertrag abzuschliessen, den alle

Erben im Beisein eines Notars gemeinsam unterzeichnen müssen. Im Erbvertrag wird

festgehalten, dass der überlebende Ehepartner neben seinem gesetzlichen Pflichtteil

NACHLASSREGELUNG

FÜR EHEPAARE

Mit Ehevertrag oder Erbvertrag kann der Partner finanziell abgesichert

werden. Die Erbschaft oder ein grosser Teil davon geht erst an die

Nachkommen, wenn beide Ehepartner verstorben sind.