von einem Viertel auch die restlichen drei Viertel erhält, allerdings als sogenannter Vor-
erbe. Als Nacherben werden die Kinder eingesetzt, die damit auf ihren Anteil am Erbe
verzichten, bis auch der überlebende Ehepartner gestorben ist. Der Vorerbe wird von der
gesetzlichen Sicherstellungspflicht befreit, damit er über das gesamte Vermögen frei
verfügen und es auch verbrauchen kann.
WIEDERVERHEIRATUNG REGELN
Heiratet der überlebende Partner wieder, besteht die Gefahr, dass der neue Ehepartner
von der Vorerbschaft profitiert, weil dieses Vermögen für die Bestreitung der gemeinsa-
men Lebenshaltungskosten verwendet wird. Das liegt nicht im Interesse der Kinder, weil
sich dadurch ihre Nacherbschaft schmälert. Daher empfiehlt es sich, zum Schutz der
Nachkommen zu regeln, dass der überlebende Partner im Fall einer Wiederverheiratung
sein Vorerbe umgehend an die Kinder ausliefern muss.
OHNE VERTRAG GILT DAS GESETZ
Ohne eine letztwillige Verfügung wird das Vermögen eines Verstorbenen nach den ge-
setzlichen Bestimmungen aufgeteilt. Bei Ehepaaren mit Kindern steht dem überlebenden
Ehepartner dann neben dem Anteil am ehelichen Vermögen, das gemäss Güterrecht ihm
gehört, die Hälfte des Vermögens seines verstorbenen Partners zu. Die andere Hälfte
bekommen die Kinder. Das kann je nach Zusammensetzung des ehelichen Vermögens
dazu führen, dass dem überlebenden Partner nicht genügend Mittel für ein finanziell
sorgenfreies Leben zur Verfügung steht. Steckt praktisch das ganze Vermögen im Eigen-
heim, muss er womöglich das Wohneigentum verkaufen, um den Kindern ihren Anteil am
Erbe auszahlen zu können.
MEHRERE MÖGLICHKEITEN
Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie Ehepaare eine solche Situation aus-
schliessen können. Paare, die als Güterstand die Errungenschaftsbeteiligung gewählt
haben, können zum Beispiel in einem Ehevertrag vereinbaren, dass der überlebende
Partner das gesamte Vermögen erhält, das sie während der Ehe gemeinsam aufgebaut
haben. In diesem Fall wird nur der Teil unter allen Erben aufgeteilt, den der Verstorbene
in die Ehe eingebracht oder während der Ehe geerbt hat.
GUTE LÖSUNG FÜR PATCHWORK-FAMILIEN
Bei Patchwork-Familien empfiehlt es sich, einen Erbvertrag abzuschliessen, den alle
Erben im Beisein eines Notars gemeinsam unterzeichnen müssen. Im Erbvertrag wird
festgehalten, dass der überlebende Ehepartner neben seinem gesetzlichen Pflichtteil
NACHLASSREGELUNG
FÜR EHEPAARE
Mit Ehevertrag oder Erbvertrag kann der Partner finanziell abgesichert
werden. Die Erbschaft oder ein grosser Teil davon geht erst an die
Nachkommen, wenn beide Ehepartner verstorben sind.