Previous Page  12-13 / 20 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 12-13 / 20 Next Page
Page Background

sich in aller Regel aus eigenem Antrieb an die Versicherten wenden. Noch besser ist,

wenn man die Pensionskasse auffordert, schriftlich festzuhalten, welche Verträge oder

Abmachungen notwendig sind.

SORGFÄLTIGE VERTRÄGE NOTWENDIG

Konkubinatsbeziehungen ziehen im Todesfall viele Eingriffe in die Privatsphäre nach

sich, die angesichts der komplizierter gewordenen Gesetzgebung auch erfolgen müssen.

Wie eine Ehe, so kann auch eine Partnerschaft ohne Trauschein scheitern. Darum sollte

geeignete Vorsorge getroffen werden. In einem Testament, einem Erbvertrag, aber auch

einem bei der Pensionskasse hinterlegten Unterstützungsvertrag empfiehlt es sich, die

Beziehung zu konkretisieren. Zum Beispiel durch einen Nachweis des noch gemeinsa-

men Wohnens, gemeinsamer Konti oder ähnlichen Kriterien. Sorgfältige Verträge sind

notwendig, denn die in den Pensionskassen investierten Werte und die Risiken der Part-

nerschaften sind zu gross.

DER STAAT ALS ERBE

Wenn ein Paar nicht verheiratet ist, gelten sie nach den meisten kantonalen Steuerge-

setzen als Nichtverwandte, die in aller Regel hoch besteuert werden. Mit einem Erbver-

trag lässt sich dem Problem zwar etwas entschärfen, allerdings sind diese Regelungen

bei Konkubinatsbeziehungen bloss in einfachen Fällen brauchbar. Es empfiehlt sich da-

her, schon frühzeitig nach Lösungen zu suchen, die im Sinne des Paares ausgestaltet

werden können, ohne vom Steuerrecht ausgehebelt zu werden.

MELDUNG AN DIE PENSIONSKASSE

Der Pensionskasse ist die Partnerschaft eines Konkubinatspaares in der Regel unbe-

kannt. Wenn nun ein Partner ablebt, ist je nach Reglement alles Kapital verloren, es

fällt der Pensionskasse oder den gesetzlichen Erben zu. Das ist allerdings kaum je im

Sinne der betreffenden Paare. Deshalb ist die Meldung einer Konkubinatsbeziehung an

die Pensionskasse unvermeidlich. Wenn die Pensionskasse weitergehende Abmachun-

gen benötigt - beispielsweise das Vorliegen eines Unterstützungsvertrages – wird sie

KLARE VERTRÄGE

SIND HILFREICH

Wenn ein Paar unverheiratet zusammenlebt, sollte vertraglich geregelt

werden, wie im Todesfall mit Immobilien und Sachwerten zu verfahren ist.