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REGLEMENT

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WASSER

ANHANG B

1.

Allgemeines

Dieser Tarif ist für die Verrechnung des Wasserbezuges im Ver-

sorgungsgebiet des Wasserwerkes Schübelbach verbindlich. Er

basiert auf dem Reglement über die Abgabe von Wasser vom

1. Januar 2004.

Mit der gleichen Faktura wird dem Kunden die Gebühr für das

Abwasser verrechnet. Diese Gebühr basiert auf den Angaben des

gleichen Wasserzählers. Rechtlich ist die Abwassergebühr auf das

Kanalisations-Reglement der Gemeinde Schübelbach abgestützt.

2.

Wasserpreis

Grundgebühr pro Wasserzähler im Monat

Fr. 5.–

Wasserbezug pro Kubikmeter

Fr. 1.20.–

Der Wasserpreis wurde durch den Gemeinderat an der Sitzung

vom 12. August 2014 auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.

Verrechnung Wasserbezug