REGLEMENT
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WASSER
ANHANG B
1.
Allgemeines
Dieser Tarif ist für die Verrechnung des Wasserbezuges im Ver-
sorgungsgebiet des Wasserwerkes Schübelbach verbindlich. Er
basiert auf dem Reglement über die Abgabe von Wasser vom
1. Januar 2004.
Mit der gleichen Faktura wird dem Kunden die Gebühr für das
Abwasser verrechnet. Diese Gebühr basiert auf den Angaben des
gleichen Wasserzählers. Rechtlich ist die Abwassergebühr auf das
Kanalisations-Reglement der Gemeinde Schübelbach abgestützt.
2.
Wasserpreis
Grundgebühr pro Wasserzähler im Monat
Fr. 5.–
Wasserbezug pro Kubikmeter
Fr. 1.20.–
Der Wasserpreis wurde durch den Gemeinderat an der Sitzung
vom 12. August 2014 auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.
Verrechnung Wasserbezug