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REGLEMENT

ANHANG A

2

WASSER

1.

Allgemeines

Der nachfolgende Anhang regelt die finanziellen Verhältnisse für

Erschliessungen und Hausanschlüsse gemäss dem Reglement

über die Abgabe von Wasser, Ziffer 5.2.

Alle Fälle, die in diesem Anhang nicht speziell aufgeführt sind,

werden von Fall zu Fall bestimmt, wobei der zu erwartende Was-

serverbrauch gebührend berücksichtigt wird.

Die Art und Weise, wie ein Hausanschluss zu erstellen ist, rich-

tet sich nach eingangs erwähntem Reglement, Ziffer 4.5. Die In-

teressen des Kunden sind dabei so weit wie möglich und sinnvoll

zu berücksichtigen. Die Abrechnung geht in jedem Fall über das

Werk.

Das Werk kann für die Leitungen grössere als unbedingt not-

wendige Dimensionen verlangen. Es hat dann die effektiven Mehr-

kosten zu bezahlen.

2.

Kosten

Die Kosten gemäss Ziffer 5. des Reglements über die Abgabe von

Wasser:

Kosten für die Sanitärarbeiten = Gemäss Anschlussvertrag

Anschlussgebühren:

a) Ein-und Zweifamilienhäuser

= 0.50% des Brandversicherungswertes

b) Alle übrigen Gebäude

= 1.00% des Brandversicherungswertes

Bei Umbau oder Erweiterung bestehender Gebäude, die eine we-

sentliche Erhöhung des Brandversicherungswertes zur Folge ha-

ben, ist der Mehrwert gebührenpflichtig.

Erschliessungen und Hausanschlüsse