REGLEMENT
ANHANG A
2
WASSER
1.
Allgemeines
Der nachfolgende Anhang regelt die finanziellen Verhältnisse für
Erschliessungen und Hausanschlüsse gemäss dem Reglement
über die Abgabe von Wasser, Ziffer 5.2.
Alle Fälle, die in diesem Anhang nicht speziell aufgeführt sind,
werden von Fall zu Fall bestimmt, wobei der zu erwartende Was-
serverbrauch gebührend berücksichtigt wird.
Die Art und Weise, wie ein Hausanschluss zu erstellen ist, rich-
tet sich nach eingangs erwähntem Reglement, Ziffer 4.5. Die In-
teressen des Kunden sind dabei so weit wie möglich und sinnvoll
zu berücksichtigen. Die Abrechnung geht in jedem Fall über das
Werk.
Das Werk kann für die Leitungen grössere als unbedingt not-
wendige Dimensionen verlangen. Es hat dann die effektiven Mehr-
kosten zu bezahlen.
2.
Kosten
Die Kosten gemäss Ziffer 5. des Reglements über die Abgabe von
Wasser:
Kosten für die Sanitärarbeiten = Gemäss Anschlussvertrag
Anschlussgebühren:
a) Ein-und Zweifamilienhäuser
= 0.50% des Brandversicherungswertes
b) Alle übrigen Gebäude
= 1.00% des Brandversicherungswertes
Bei Umbau oder Erweiterung bestehender Gebäude, die eine we-
sentliche Erhöhung des Brandversicherungswertes zur Folge ha-
ben, ist der Mehrwert gebührenpflichtig.
Erschliessungen und Hausanschlüsse