Previous Page  10-11 / 11
Information
Show Menu
Previous Page 10-11 / 11
Page Background

Von einem Partner

sollten Sie erwarten können,

dass er...

• in rechtlichen, steuerlichen und immobilienwirtschaftlichen Fragen

Auskunft geben kann.

• zu einem überregionalen Immobilienberatungs-Netzwerk gehört.

• über Referenzen zur Vermarktung vergleichbarer Immobilien

verfügt.

• keinen Verkaufswert nennt, bevor er nicht Einsicht in Baupläne,

Grundbuchauszug und Belege für Modernisierungen – bei

vermieteten Immobilien auch Mietverträge, Mieterlisten und

Nebenkostenabrechnungen – genommen hat.

• den Verkaufswert errechnet und seine Bewertungsmethode erklärt.

• den Vermittlungsvertrag rein erfolgsabhängig formuliert, das

heisst, er sieht keine Aufwandsentschädigung vor, auch nicht bei

erfolgloser Tätigkeit.

• seine Vermarktungsmassnahmen schriftlich mit Ihnen abstimmt

und Ihnen das Exposé vor Veröffentlichung vorlegt.

• Besichtigungen persönlich durchführt.

• alle wichtigen und vor allem modernen elektronischen

Vermarktungsmethoden nutzt, die Bestandteil des

Marketingplans sind.