Von einem Partner
sollten Sie erwarten können,
dass er...
• in rechtlichen, steuerlichen und immobilienwirtschaftlichen Fragen
Auskunft geben kann.
• zu einem überregionalen Immobilienberatungs-Netzwerk gehört.
• über Referenzen zur Vermarktung vergleichbarer Immobilien
verfügt.
• keinen Verkaufswert nennt, bevor er nicht Einsicht in Baupläne,
Grundbuchauszug und Belege für Modernisierungen – bei
vermieteten Immobilien auch Mietverträge, Mieterlisten und
Nebenkostenabrechnungen – genommen hat.
• den Verkaufswert errechnet und seine Bewertungsmethode erklärt.
• den Vermittlungsvertrag rein erfolgsabhängig formuliert, das
heisst, er sieht keine Aufwandsentschädigung vor, auch nicht bei
erfolgloser Tätigkeit.
• seine Vermarktungsmassnahmen schriftlich mit Ihnen abstimmt
und Ihnen das Exposé vor Veröffentlichung vorlegt.
• Besichtigungen persönlich durchführt.
• alle wichtigen und vor allem modernen elektronischen
Vermarktungsmethoden nutzt, die Bestandteil des
Marketingplans sind.