Gartenmöbel - Ausgabe 2014 - e+h Services AG - page 98

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Verkaufs- und Lieferbedingungen
(ersetzen alle Verkaufs- und Lieferbedingungen früheren Datums)
Geltungsbereich
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Wiederverkäufer auf dem ganzen Gebiet der Schweiz und
des Fürstentums Liechtenstein.
Preise
Die Katalogpreise sind empfohlene Richtpreise für den Detailverkauf. Zur Verrechnung an die Wiederverkäufer
gelangen die in der separaten Preisliste aufgeführten Nettopreise, in denen die MWST nicht inbegriffen ist.
Die aufgeführten Preise sind freie Marktpreise, deren Änderung grundsätzlich vorbehalten ist. In den ersten
Wochen nach Herausgabe eines Kataloges oder einer Preisliste werden die Preise jedoch nur in ganz dringenden
Fällen geändert.
Nettoartikel werden in den Preislisten mit einem „*“ gekennzeichnet.
Offerten
Ab einem Netto-Auftragswert von mindestens CHF 300.– erfolgen Offerten schriftlich. Bei kleineren Beträgen
werden sie mündlich gemäss geltenden Staffelpreisen unterbreitet.
Schriftlich oder mündlich offerierte Preise gelten für die in der Offerte angegebenen Mengen und bei
Auftragserteilung innert 10 Tagen.
Kleinmengenzuschlag
Für Bestellungen bis CHF 150.– Nettowarenwert wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 15.– verrechnet.
Fax-Bestellungen
Fax-Bestellungen gelten als verbindlich.
Versand
Autotour
Lieferungen per Autotour
e+h
Services AG erfolgen franko Domizil ab Auftragsgrössen von mindestens
CHF 1200.– Nettowarenwert. Für Sendungen im Nettowarenwert unter CHF 1200.– wird eine
Transportkostenpauschale von CHF 40.– erhoben.
Pro Lieferung wird eine Abladepauschale von CHF 10.– erhoben.
Paketdienste
Aufträge im Nettowarenwert von mindestens CHF 400.– und im Umfang eines Pakets werden franko geliefert.
Für weitere Pakete und Sendungen unter CHF 400.– Nettowarenwert sowie Express und Sperrgut werden die
effektiven Portospesen verrechnet.
Per Paketdienst oder Post wird nur Ware versandt, deren Masse und Gewichte den Vorgaben der
Transportdienstleister entsprechen (sogenannt „postversandtauglich“).
Bei allen Versandarten gehen bei Sendungen per Nachnahme sämtliche Kosten zu Lasten des Empfängers.
Verpackung
Die Normalverpackung ist kostenlos. Extraverpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Gefahrenübergang
Die Gefahr für die Kaufsache geht bei allen Lieferarten mit dem Versand ab Rampe Däniken auf den Käufer über.
Für Transportschäden übernimmt die
e+h
Services AG keine Haftung.
Zahlungsbedingungen
30 Tage ab Rechnungsdatum netto
Ab 31. Tag nach Rechnungsdatum werden Verzugszinsen belastet
Der Käufer darf Zahlungen wegen Beanstandungen nicht zurückhalten.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
e+h
Services AG.
Rücksendungen
Siehe „Retouren-Richtlinien“.
Masse und Abbildungen
Die Mass- und Textangaben sowie die Abbildungen in unseren Katalogen sind unverbindlich. Änderungen ohne
vorherige Bekanntgabe bleiben vorbehalten.
Spezialbestellungen
Für die Beschaffung von Artikeln ausserhalb unseres Sortimentes sowie für die Anfertigung nach
vorgelegten Mustern und Zeichnungen bleibt der Auftraggeber haftbar, wenn dadurch Patente oder andere
Rechte Dritter verletzt werden. Eine Mehr- oder Minderlieferung im handelsüblichen Rahmen bleibt vorbehalten.
Siehe „Bedingungen für Spezial-Bestellungen“.
Lieferfrist
In der Regel liefern wir ab Lager. Besonders vereinbarte Lieferfristen sind unverbindlich; deren Nichteinhaltung
ergibt keinen Anspruch auf Schadenersatz. Fest erteilte Aufträge (inkl. Rückstände) können wegen Lieferverzugs
nur dann rückgängig gemacht werden, wenn schriftlich auf die Überschreitung der Lieferfrist hingewiesen wurde
und eine angemessene Nachfrist verstrichen ist.
Gewährleistung
Die
e+h
Services AG haftet für Mängel an der Kaufsache nur so weit, als sie hiefür ihren Lieferanten mit Erfolg in
Anspruch nehmen kann. Behauptete Mängel müssen
innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich
mitgeteilt werden,
andernfalls ist jede Gewährleistung und Haftung der
e+h
Services AG wegbedungen und
ausgeschlossen.
Beanstandungen
Beschädigungen aller Art, fehlende Artikel usw. sind, soweit feststellbar, vom Empfänger bei der Übernahme vom
Frachtführer bescheinigen zu lassen und müssen
innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich
mitgeteilt werden.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Däniken SO.
März 2014
e + h
Services AG
4658 Däniken
1...,88,89,90,91,92,93,94,95,96,97 99,100
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