Arbeitsschutz - Ausgabe 2018 - e + h Services AG
4 Verkaufs- und Lieferbedingungen (ersetzen alle Verkaufs- und Lieferbedingungen früheren Datums) Geltungsbereich Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Wiederverkäufer auf dem ganzen Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Preise Die Katalogpreise sind empfohlene Richtpreise für den Detailverkauf. Zur Verrechnung an die Wiederverkäufer gelangen die in der separaten Preisliste aufgeführten Nettopreise, in denen die MWST nicht inbegriffen ist. Die aufgeführten Preise sind freie Marktpreise, deren Änderung grundsätzlich vorbehalten ist. In den ersten Wochen nach Herausgabe eines Kataloges oder einer Preisliste werden die Preise jedoch nur in ganz dringenden Fällen geändert. Nettoartikel werden in den Preislisten mit einem „*“ gekennzeichnet. Offerten Ab einem Netto-Auftragswert von mindestens CHF 300.– erfolgen Offerten schriftlich. Bei kleineren Beträgen werden sie mündlich gemäss geltenden Staffelpreisen unterbreitet. Schriftlich oder mündlich offerierte Preise gelten für die in der Offerte angegebenen Mengen und bei Auftragserteilung innert 10 Tagen. Kleinmengenzuschlag Für Bestellungen bis CHF 150.– Nettowarenwert wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 15.– verrechnet. Fax-Bestellungen Fax-Bestellungen gelten als verbindlich. Versand Autotour Lieferungen per Autotour e+h Services AG erfolgen franko Domizil ab Auftragsgrössen von mindestens CHF 1200.– Nettowarenwert. Für Sendungen im Nettowarenwert unter CHF 1200.– wird eine Transportkostenpauschale von CHF 40.– erhoben. Pro Lieferung wird eine Abladepauschale von CHF 10.– erhoben. Paketdienste Aufträge im Nettowarenwert von mindestens CHF 400.– und im Umfang eines Pakets werden franko geliefert. Für weitere Pakete und Sendungen unter CHF 400.– Nettowarenwert sowie Express und Sperrgut werden die effektiven Portospesen verrechnet. Per Paketdienst oder Post wird nur Ware versandt, deren Masse und Gewichte den Vorgaben der Transportdienstleister entsprechen (sogenannt „postversandtauglich“). Bei allen Versandarten gehen bei Sendungen per Nachnahme sämtliche Kosten zu Lasten des Empfängers. Verpackung Die Normalverpackung ist kostenlos. Extraverpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Gefahrenübergang Die Gefahr für die Kaufsache geht bei allen Lieferarten mit dem Versand ab Rampe Däniken auf den Käufer über. Für Transportschäden übernimmt die e+h Services AG keine Haftung. Zahlungsbedingungen 30 Tage ab Rechnungsdatum netto Ab 31. Tag nach Rechnungsdatum werden Verzugszinsen belastet Der Käufer darf Zahlungen wegen Beanstandungen nicht zurückhalten. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der e+h Services AG. Rücksendungen Siehe „Retouren-Richtlinien“. Masse und Abbildungen Die Mass- und Textangaben sowie die Abbildungen in unseren Katalogen sind unverbindlich. Änderungen ohne vorherige Bekanntgabe bleiben vorbehalten. Gefahrengut Die Angebote in unseren Medien (Kataloge, Flyer, e+h live usw.) richten sich ausschliesslich an gewerbliche Kunden und nicht an Privatpersonen. Spezialbestellungen Für die Beschaffung von Artikeln ausserhalb unseres Sortimentes sowie für die Anfertigung nach vorgelegten Mustern und Zeichnungen bleibt der Auftraggeber haftbar, wenn dadurch Patente oder andere Rechte Dritter verletzt werden. Eine Mehr- oder Minderlieferung im handelsüblichen Rahmen bleibt vorbehalten. Siehe „Bedingungen für Spezial-Bestellungen“. Lieferfrist In der Regel liefern wir ab Lager. Besonders vereinbarte Lieferfristen sind unverbindlich; deren Nichteinhaltung ergibt keinen Anspruch auf Schadenersatz. Fest erteilte Aufträge (inkl. Rückstände) können wegen Lieferverzugs nur dann rückgängig gemacht werden, wenn schriftlich auf die Überschreitung der Lieferfrist hingewiesen wurde und eine angemessene Nachfrist verstrichen ist. Gewährleistung Die e+h Services AG haftet für Mängel an der Kaufsache nur so weit, als sie hiefür ihren Lieferanten mit Erfolg in Anspruch nehmen kann. Behauptete Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls ist jede Gewährleistung und Haftung der e+h Services AG wegbedungen und ausgeschlossen. Beanstandungen Beschädigungen aller Art, fehlende Artikel usw. sind, soweit feststellbar, vom Empfänger bei der Übernahme vom Frachtführer bescheinigen zu lassen und müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Däniken SO. Januar 2018 e + h Services AG 4658 Däniken
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